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Was muss ich für den Übergang in den Master berücksichtigen?

Studierende des Bachelor of Education (BEd) , die nahtlos in den Master of Education (MEd) übergehen wollen, sollten weitsichtig Ihre Abschlussarbeit planen. Alle formalen Kriterien zu Ihrer BA-Thesis sind in der Prüfungsordnung für Ihren Studiengang festgelegt (PO BEd Sonderpädagogik). Folgende Zeiträume müssten Sie bei der Planung berücksichtigen:

  • Von der Anmeldung zur Prüfung beim Prüfungsamt bis zur schriftlichen Themenstellung über den Postweg vergehen i.d.R. 2 Wochen.
  • Für die Anfertigung der Arbeit stehen Ihnen mindestens 4 Monate zur Verfügung. Bei empirischen Arbeiten kann dieser Zeitraum um maximal 3 Monate verlängert werden.
  • Für die Korrektur der Arbeit stehen Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin max. 2 Monate zur Verfügung.
  • Die Verwaltung benötigt i.d.R. weitere 4 Wochen zur Verbuchung Ihrer Leistung und zur Ausstellung Ihres Zeugnisses.
  • Die Anmeldung für den MEd ist in der Regel mit einer Frist versehen. Bitte erkundigen Sie sich für Ihren Studiengang, wann jeweils die Frist zur Einschreibung in den MEd ist. Für den MA Sonderpädagogische Förderung liegt diese Frist in der Regel Anfang September (für den Übergang zum WS) und Anfang März (für den Übergang zum SS).

Wichtig: Laut Hochschulgesetz NRW (§49) kann Studierenden die Möglichkeit eingeräumt werden, die Aufnahme in den MEd zu beantragen, wenn Ihnen noch max. 15 Leistungspunkte fehlen. Dies bedeutet, dass Sie in diesem Falle bei der Anmeldung 165 von 180 LP vorweisen müssten. Für Studierende des BEd Sonderpädagogik sei darauf hingewiesen, dass die Bachelor Thesis mit 10 LP und die MAP6 mit 7 LP in die Gesamtsumme von 180 LP eingeht. Dies bedeutet, dass Sie mindestens eine von beiden Leistungen für die Anmeldung zum MEd benötigen. Die BA-Thesis muss zum Zeitpunkt der Anmeldung zum MEd zusätzlich in jedem Falle angemeldet sein (d.h. Ihnen muss die Themenstellung schriftlich vom Prüfungsamt vorliegen). Die fehlenden LP müssten dann jeweils am Ende des ersten MEd-Semesters von Ihnen selbstständig an das Prüfungsamt übermittelt werden (beim MEd Sonderpädagogik ist das i.d.R. der 30. März des der Aufnahme in den Master folgenden Jahres). Ansonsten werden Sie automatisch aus dem MEd exmatrikuliert. Der MEd Sonderpädagogik hat keinen NC. Somit können alle Studierenden, die ihren BEd Sonderpädagogik an der Bergischen Universität Wuppertal studiert und erfolgreich abgeschlossen haben, in den MEd Sonderpädagogik aufgenommen werden.  Zur inhatlichen und organisatorischen Gestaltung der Bachelor-Thesis werden Sie zu Beginn jedes Semesters einige grundlegende Informationen durch das ISL erhalten. Bitte erkundigen Sie sich dort zu weiteren Details.

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